zuletzt geändert am 21. Oktober 2024
Hausordnung zum PDF-Download
I. Schulbesuch
- Die Schüler sind zum Besuch aller Unterrichtsstunden und zur Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (z.B. Exkursionen, Wanderungen und Klassenfahrten) verpflichtet. Eine Beurlaubung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und vorher schriftlich zu beantragen.
- Kann ein Schüler die Schule (z.B. wegen Krankheit) nicht besuchen, teilen die Erziehungsberechtigten dies der Schule persönlich oder telefonisch unter Angabe des Grundes bis 8.00 Uhr mit; ab Beginn der zweiten Stunde stellt die Schule Nachforschungen über den Verbleib unentschuldigter Schüler an. Spätestens am dritten Tag der Verhinderung ist eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer vorzulegen.
- Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken, werden nach Rücksprache mit dem betreffenden Fachlehrer ins Sekretariat gebracht. Dort wird über die Abholung durch die Eltern oder eine notärztliche Versorgung entschieden; bei Abholung durch die Eltern verbringt der Schüler die Wartezeit in der Klasse.
II. Unterricht und Pausen
- Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt von 7.20 - 7.30 Uhr über den Haupteingang. Bei schlechtem Wetter ist der Zugang bereits um ab 7.10 Uhr als Ausnahme möglich. Aufenthalt ist nur in zugewiesenen Bereichen gestattet. Bei späterem Unterrichtsbeginn betreten die Schüler das Schulhaus erst nach dem Abklingeln der vorherigen Stunde; im Zeitraum von Oktober bis April wird ein Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt.
- Die Unterrichtszeiten sind wie folgt festgelegt:
1. Stunde - 7.35 Uhr - 8.20 Uhr
2. Stunde - 8.25 Uhr - 9.10 Uhr
3. Stunde - 9.30 Uhr - 10.15 Uhr
4. Stunde - 10.20 Uhr - 11.05 Uhr
5. Stunde - 11.15 Uhr - 12.00 Uhr
6. Stunde - 12.30 Uhr - 13.15 Uhr
7. Stunde - 13.25 Uhr - 14.10 Uhr
GTA 1 - 14.15 Uhr - 15.00 Uhr
GTA 2 - 15.00 Uhr - 15.45 Uhr
Bei großer Hitze im Gebäude kann durch die Schulleitung die Stundenanzahl reduziert werden; dies wird den Schülern möglichst am Vortag bis 12.00 Uhr mitgeteilt.
3. Zu Beginn der Unterrichtsstunde erheben sich die Schüler zur Begrüßung von den Plätzen. Kopfbedeckungen, dicke Jacken und Handschuhe sind im Klassenraum aus hygienischen Gründen abzulegen; Ausnahmen kann die Schulleitung zulassen. Der Klassensprecher meldet im Sekretariat, wenn 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Fachlehrer erschienen ist.
4. Die Schüler sind verpflichtet, Lern- und Arbeitsmittel vollständig mitzubringen. Den Schülern zur Benutzung leihweise überlassene Unterrichts- und Lernmittel sind bei Verlust oder grober Sachbeschädigung von den Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu ersetzen. Die Bücher sind Eigentum der Stadt Borna und demnach mit einem Umschlag zu versehen.
5. In den Pausen begeben sich die Klassen sofort in ihren neuen Unterrichtsraum, packen ihre Unterrichtsmittel aus und bereiten sich auf den Unterricht vor. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Da Pausen der Erholung dienen, sind laute Störungen oder Belästigungen zu unterlassen. Rücksichtslos verwendete Geräte werden ggf. eingezogen (vgl. Absatz III, Punkt 3).
6. Die Pausen von 9.10 - 9.30 Uhr und von 12.00 - 12.30 Uhr sind Hofpausen. Die Schultaschen werden zu Beginn der Pause im Raum der nachfolgenden Unterrichtsstunde abgelegt; der Fachlehrer schließt das Zimmer ab. Während der Hofpausen ist das Schulgebäude zu verlassen. Der Speiseraum ist nur Aufenthaltsraum während der unmittelbaren Einnahme des Essens. Bei Hauspausen halten sich die Schüler im Raum der nachfolgenden Unterrichtsstunde bzw. unmittelbar davor auf.
7. Das Verlassen des vom Zaun begrenzten Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist verboten; Ausnahmen sind mit der Schulleitung abzustimmen. Wer das Schulgelände unberechtigt verlässt, entzieht sich bewusst der schulischen Aufsicht und verliert im Schadensfall den Versicherungsschutz.
8. Nach Ende der Schulveranstaltungen verlassen die Schüler unverzüglich das Schulgelände.
III. Schulgelände und -gebäude
- Die Schüler sind verpflichtet, den Anordnungen des Personals Folge zu leisten.
- Für mitgebrachte, nicht für den Unterricht notwendige Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
- Die Benutzung von elektrischen Geräten jeglicher Art (z.B. Handys, Smart-Watches, Lautsprecher) ist im Unterricht nicht gestattet; diese sind vor Beginn des Unterrichtes abzuschalten. Bei Verstößen werden die Geräte eingezogen, im Sekretariat verwahrt und erst nach Rücksprache mit den Eltern wieder ausgegeben. Bild und Tonaufzeichnungen im Schulgelände muss die Schulleitung vorab genehmigen.
- Das Mitbringen, Konsumieren und Verbreiten von Tabakwaren, Alkohol, koffeinhaltigen Getränken und Drogen (z.B. Cannabis), sowie das Mitführen von Waffen, Waffenattrappen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist Schülern im gesamten Schulgelände und -gebäude verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Dinge eingezogen und vernichtet bzw. den zuständigen Behörden übergeben. Waffenattrappen, z.B. bei Motto-Veranstaltungen, können nach vorheriger Absprache von der Schulleitung genehmigt werden.
- Das Befahren des Schulhofes ist verboten; beim Erreichen des Schulgeländes ist abzusteigen. Roller/ Fahrräder sind ordentlich im Fahrradständer abzustellen und zu sichern; eine Haftung für Schäden übernimmt die Schule nicht. Das Aufhalten im Bereich der Fahrradständer ist verboten.
- Wildes Toben und gefährliche Spiele sowie das Schneeballwerfen und Anlegen von Rutschbahnen im Winter sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.
- Ball- und Bewegungsspiele sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
- Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Das Öffnen der Fenster erfolgt nur durch den Lehrer oder durch von ihm bestimmte Schüler. Das Hinauslehnen und Hinauswerfen von Dingen sind verboten.
- Im Speiseraum verhalten sich die Schüler ruhig und beachten hygienische Verhaltensweisen. Bei Zuwiderhandlungen können die Schüler nach Rücksprache mit den Eltern von der Essensversorgung ausgeschlossen werden.
- Für nachweislich mutwilliges Beschädigen schulischer Einrichtungen wird der Schuldige haftbar gemacht. Schäden sind umgehend der Pausenaufsicht, dem Klassenlehrer oder dem Hausmeister zu melden.
IV. Schlussbestimmungen
- 1. Als Angehöriger der Schulgemeinschaft ist jeder aufgerufen, in der Schule für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit zu sorgen, pünktlich zu sein, sich höflich und kameradschaftlich zu verhalten sowie die schulischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Sächsischem Schulgesetz angewandt werden; die Schulkonferenz kann zusätzlich weitere geeignete Maßnahmen festlegen.
- Die Schulleitung übt das Hausrecht aus; bei Abwesenheit wird das Hausrecht vom Stellvertreter oder dem Hausmeister wahrgenommen.
- Jede außerunterrichtliche Veranstaltung, die in der Schule durchgeführt wird, ist durch den Verantwortlichen anzumelden.
- Die Hausordnung wird zu Beginn jedes Schuljahres in den Klassen besprochen; neu in die Schule eintretenden Schülern wird ein Exemplar ausgehändigt.
- Diese Hausordnung wird durch eine Brand- und Alarmschutzordnung sowie Ordnungen für die Fachkabinette und die Turnhalle ergänzt.
- Diese Hausordnung tritt mit der Bestätigung durch die Schulkonferenz in Kraft.
Schulleitung
Lehrervertretung
Schülervertretung
Elternvertretung